Betreuungsrecht – Vorsorgevollmacht – Patientenverfügung

Jeder von uns kann durch Krankheit, Behinderung oder einfach das Alter in Situationen kommen, in denen er hilfsbedürftig wird und den Alltag nicht mehr eigenständig bewältigen kann.

Für diese Situationen hat der Gesetzgeber einige Möglichkeiten geschaffen, die wir im Folgenden erläutern wollen. Sie betreffen das Betreuungsrecht, die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung. Die Absätze haben wir mit den Seiten und Informationsbroschüren des Bundesministeriums für Justiz verlinkt. Wir finden die dortige Information sehr ausführlich, nachvollziehbar und praktisch umsetzbar.

Wir glauben, dass es besser ist, sich frühzeitig über diese Themen Gedanken zu machen und sich zu informieren. Dabei wollen wir gerne Ihr Ansprechpartner sein.

In den im Folgenden aufgelisteten Informationen halten wir uns an die Vorgaben des Bundesministeriums für Justiz. Information finden Sie unter dem Punkt „Themen“.

Betreuungsrecht

Sie können aufgrund von Krankheit oder Alter Ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln. Das kann z.B. das Ausfüllen von Anträgen, Behördengänge, Steuererklärungen oder auch Vermögensfragen betreffen.

In diesem Fall können Sie selbständig einen Betreuer wählen oder Ihnen kann ein Betreuer durch ein Gericht zur Seite gestellt werden, der in einem streng festgelegten Aufgabenbereich Hilfestellung gewährleistet.

Wichtig ist: Wird ein Betreuer bestellt, hat das nicht zur Folge, dass die betreute Person geschäftsunfähig wird. Die Entmündigung volljähriger Personen wurde bereits 1992 abgeschafft.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson Ihrer Wahl, die im Bedarfsfall rechtliche Angelegenheiten von Ihnen wahrnimmt. Den Rahmen der rechtlichen Vertretung definieren ausschließlich Sie. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung, setzt aber ein volles Vertrauen zu dieser Person voraus.

Eine Vorsorgevollmacht gibt der bevollmächtigten Person gegebenenfalls weitreichende Befugnisse. Diese reichen von der Gesundheitssorge, der Aufenthaltsbestimmung, Behördenangelegenheiten bis zu Vermögensangelegenheiten.

Themenseite Bundesministerium der Justiz – Vorsorgevollmacht: hier

In dem o.g. PDF Formular Betreuungsrecht sind ebenfalls alle Formulare zu Vorsorgevollmacht enthalten.

Patientenverfügung

Unabhängig von Alter und aktuellem Gesundheitszustand können Sie plötzlich in eine Situation geraten in der Sie nicht mehr selbst über eine medizinische Behandlung entscheiden können. Mit der Patientenverfügung legen Sie für diesen Fall im Voraus fest, welche medizinische Maßnahmen Sie wünschen und welche Sie ablehnen.

Besonders hervorzuheben ist, dass diese Festlegung nur für den Fall gilt, dass Sie sich in einer Situation befinden, die in der Präambel beschrieben ist, also im Sterbeprozess oder im Endstadium einer tödlich verlaufenden Krankheit u.a.m.

Wichtig: Die Ärzte und das Pflegepersonal müssen sich im Falle einer notwendigen Behandlung verbindlich an Ihre Wünsche halten.

Vorsorge und Patientenrechte – Informationen und Formulare des Bundesministeriums der Justiz: hier und hier

Gerade bei diesen heiklen medizinischen Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne für Erläuterungen bereit und helfen Ihnen.